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III. Führerschein- Maßnahmen der Straßenverkehrs­behörde

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Geschrieben am: 30. Mai 2016
Geschätzte Lesezeit 1 minute

Die Straßenverkehrsbehörde kann aufgrund der hoheitlichen Kompetenzen der Verwaltung gegen Sie verschiedenste Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis, soweit Sie sich zum Führen eines Kraftfahrzeugs als ungeeignet erweisen.

Um das Verfahren gegenüber der Behörde, die auf diesem Bereich fachlich geschulte Mitarbeiter beschäftigt, auf "Augenhöhe" zu führen, ist es erforderlich, dass Sie bereits am Anfang des Verfahrens kompetent durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten werden.

Hierfür gilt es zunächst Akteneinsicht zu beantragen und sodann gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Franco Zauner | Rechtsanwalt

Arbeitsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht | Zivilrecht

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Pawelstrasse 5
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