Wenn die Ermittlungen gegen den Beschuldigten einen hinreichenden Tatverdacht bezüglich einer oder mehrerer Straftaten geben, kann eine Anklage gem. § 170 I StPO verfasst oder der Erlass eines Strafbefehls gem. §§ 407 ff. StPO beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Hinreichender Tatverdacht besteht immer dann, wenn nach vorläufiger Tatbewertung die vorliegenden Beweise wahrscheinlich für eine Verurteilung […]