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1. Fahrzeugschaden

Kategorie:
Geschrieben am: 30. Mai 2016
Geschätzte Lesezeit 2 Minuten

Bei jedem Verkehrsunfall mit Beteiligung von mindestens zwei Fahrzeugen entstehen Schäden, die vom Unfallgegner ersetzt werden können.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass die Schadensersatzansprüche nicht nur gegenüber dem Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs bestehen, sondern grundsätzlich auch gegen den Halter sowie gegen die Versicherung. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherung haben Sie den Vorteil, dass Sie im Erfolgsfall den Schadensersatz ohne weitere Probleme durchsetzen können, denn die Versicherungen haben die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung, der Unfallverursacher als Privatperson - die sich im schlimmsten Fall in der Insolvenz befindet - gegebenenfalls nicht.

Als konkreten Sachschaden können Sie den Geldbetrag ersetzt verlangen, den Sie nach dem Verkehrsunfall aufwenden müssen, um den Schaden an Ihrem Auto zu beseitigen.

Das heißt, Sie können grundsätzlich den Betrag als Schaden verlangen, der für die Reparatur des Autos angefallen ist.

Oftmals kann es bereits bei der Regulierung dieser vermeintlich klaren Schadensersatzansprüche Probleme geben, denn wenn Sie versuchen Ihre Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Versicherung geltend zu machen, ohne sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, wird die Versicherung ihrerseits versuchen so "billig wie möglich" aus der Sache herauszukommen.

Dies würde letztlich auf Ihre Kosten gehen, denn nicht alles was die gegnerische Versicherung Ihnen schreibt muss auch zutreffend sein.

Noch komplizierter wird es dann, wenn der für die Reparatur erforderliche Geldbetrag den Wert des Fahrzeugs übersteigt und deshalb eine Reparatur als unwirtschaftlich abgelehnt wird.

Um die Regulierung der Ansprüche im Verkehrsrecht mit der gegnerischen Versicherung erfolgreich durchführen zu können, sind Sie auf den Rat eines Rechtsanwalts angewiesen, der solchen Problemen frühzeitig begegnet und Ihnen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt.

So müssen Sie Ihren Wagen nicht etwa immer reparieren lassen, es kann auch eine Berechnung des Schadensersatzes auf fiktiver Basis vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Sie den Reparaturaufwand anhand eines Sachverständigengutachtens berechnen lassen und sich als Schaden die ausgewiesenen Reparaturkosten als Nettobetrag auszahlen lassen.

Diese sowie weitere Möglichkeiten einer cleveren Schadensabwicklung kann ich Ihnen aufgrund meiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts aufzeigen, so dass Sie entscheiden können, welcher Weg für Sie der angenehmste ist.

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