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I. Verkehrsunfall- Schadensersatz

Kategorie:
Geschrieben am: 30. Mai 2016
Geschätzte Lesezeit 1 minute

Sobald es zu einem Verkehrsunfall mit Ihrer Beteiligung gekommen ist, werden Sie - unabhängig davon, ob Sie eine Verantwortung trifft oder nicht - mit einer Reihe von Problemen konfrontiert, die die ohne den Beistand eines auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwalts nicht gelöst werden können:

  •  Wer hat Schuld am Unfall?
  •  Muss ich die Polizei informieren?
  •  Muss ich meine Versicherung informieren?
  •  Was habe ich für Ansprüche?
  •  Gegen wen kann ich die Ansprüche geltend machen (Versicherung, Halter, Fahrer)?
  •  Habe ich Fristen zu beachten?

Für Sie ist es nach einem Verkehrsunfall wesentlich angenehmer und vor allem beruhigender, wenn Sie für all diese berechtigten Fragestellungen einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, der sich diesen Fragen für Sie annimmt.

Dies gilt auch in dem Fall, wenn Sie an dem Verkehrsunfall kein Verschulden trifft, denn es gibt eine Vielzahl von Ansprüchen, denen Sie sich gar nicht bewusst sind bzw. über die Sie von der gegnerischen Versicherung überhaupt nicht aufgeklärt werden und damit bares Geld verschenken, z.B.

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