Sobald im Straßenverkehr ein Unfall passiert, nimmt die Polizei regelmäßig den Unfall auf und prüft von Amts wegen, ob ein Unfallbeteiligter eine Straftat begangen haben könnte.
Sollten Sie ggf. unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht haben, sehen Sie sich zum einen zivilrechtlichen Ansprüchen der Gegenseite ausgesetzt, zum anderen wird gegen Sie von der Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, da der Verdacht einer Straftat besteht (§ 316 StGB).
In dem sich anschließenden Strafverfahren drohen Ihnen nicht nur empfindliche Sanktionen in Form einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe, sondern es kann Ihnen sogar durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 69 StGB), was wiederum schwerwiegende Auswirkungen auf Ihr Berufs- und Privatleben haben kann.
Aber auch eine Sanktion durch einen Bußgeldbescheid im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, kann Sie durch die Anordnung eines Bußgeldes sowie eines mehrmonatigen Fahrverbots empfindlich treffen.
Durch meine schwerpunktmäßige Tätigkeit im Verkehrsrecht sowie im Strafrecht, kann ich Sie in beiden Verfahren vertreten und mit Ihnen die richtigen Schritte einleiten, Stellungnahmen abgeben etc. Das ist deswegen von Vorteil, weil sich das Ergebnis in dem Strafverfahren - ein Freispruch - auf das andere Verfahren auswirken kann.
Unter dem Themenpunkt der ineinander greifenden Rechtsgebiete, werde ich Ihnen in Kürze einen eindrucksvollen Beispielsfall erörtern, der straf-, verkehrs-, und arbeitsrechtliche Fragen sowie die sich daran anschließende notwendige Vertretung durch einen Rechtsanwalt deutlich vor Augen führt.
Franco Zauner | Rechtsanwalt
Arbeitsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht | Zivilrecht
www.ra-zauner.de
Kontaktformular
Tel.: 0531/45234
Pawelstrasse 5
38118 Braunschweig
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