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4. Kosten für das Sachverständigen­gutachten

Kategorie:
Geschrieben am: 30. Mai 2016
Geschätzte Lesezeit 1 minute

Wie sich bereits aus den vorstehenden Erläuterungen ergibt, ist es im Verkehrsrecht notwendig für die Beurteilung der entstandenen Schäden ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Diese Gutachten verursachen zunächst einmal weitere Kosten, die wiederum als Schadensersatz von der Gegenseite eingefordert werden können.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht sofort nach jedem Verkehrsunfall ein Sachverständigengutachten eingeholt werden sollte, denn in einigen Fällen stehen die Kosten des Sachverständigengutachtens nicht mehr im Verhältnis zu dem eingetretenen Schaden am Fahrzeug.

Dies ist bei sogenannten Bagatellschäden der Fall, bei denen sich die Schäden auf nicht mehr als 700,00 € belaufen.

Da es für den Laien, der nicht bereits öfter mit der Bewertung der Höhe der Schäden am Auto zu tun hatte, relativ schwierig einzuschätzen ist, ob diese Bagatellgrenze überschritten ist oder nicht oder der Verkehrsunfall auch Schäden verursacht haben könnte, die auf den ersten Blick nicht zu sehen sind, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Nicht selten kommt es vor, dass bei einem Verkehrsunfall auch Schäden entstehen, die von außen nicht zu erkennen sind, wie zum Beispiel der Bruch eines Rahmens oder sonstiger Elemente, die erst nach einer entsprechenden Begutachtung des Schadens offensichtlich werden. Sollten diese Schäden erst erhebliche Zeit nach dem Verkehrsunfall festgestellt werden, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen deshalb problematisch, da der Anspruchsteller nachzuweisen hat, dass der Schaden aus dem Verkehrsunfall resultiert. Dies ist selbstverständlich sehr viel schwieriger, wenn bereits Monate oder sogar Jahre seit dem Verkehrsunfall vergangen sind.

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Franco Zauner | Rechtsanwalt

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