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Arbeitsrecht: Arbeitnehmer

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Geschrieben am: 6. Juni 2016
Geschätzte Lesezeit 2 Minuten

Soweit Sie als Arbeitnehmer mit rechtlichen Problemen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert werden, dürfen Sie nicht zögern und sollten die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Das deutsche Arbeitsrecht enthält in vielen Spezialgesetzen wichtige Fristen, die sehr kurz sind und nach deren Ablauf die Rechte nicht mehr geltend gemacht werden können.

Wichtigstes und in der Praxis sehr häufig vorkommendes Beispiel ist die sog. 3- Wochen- Frist nach Erhalt einer Kündigung! Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen, können Sie sich nur noch in speziellen Ausnahmefällen gegen die Kündigung wehren.

Beispiel: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung am 08.10.2015 übergibt, dann endet die Frist am 29.10.2015, d.h. mit Ablauf des 29.10.2015 muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein!

Um nicht Gefahr zu laufen, diese Fristen zu versäumen, rate ich Ihnen, sich nach dem Erhalt der Kündigung so schnell wie möglich mit mir in Verbindung zu setzen, damit ich Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern und so schnell wie möglich die Klage einreichen kann.

Darüber hinaus gibt es noch einige andere rechtliche Besonderheiten, die gegen eine ggf. nicht formgerechte Kündigung innerhalb kurzer Fristen vorgebracht werden müssen.

Aufgrund dessen ist es das Effektivste, wenn Sie mir die Kündigung direkt nach Erhalt zur Verfügung stellen, damit ich die Rechtslage prüfen und die notwendigen Schritte einleiten kann.

Weitere Fristen können auch im Arbeitsvertrag (oftmals 3- Monate) oder in einem Tarifvertrag geregelt sein, sog. Ausschlussfristen. Soweit diese arbeitsrechtlichen Fristen zur Geltendmachung eines Anspruchs abgelaufen sind, können die hiervon erfassten Ansprüche grds. nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden.

 

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