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Strafrecht: Richtiges Verhalten bei Vorliegen eines Haftbefehls

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Geschrieben am: 6. Juni 2016
Geschätzte Lesezeit 2 Minuten

Das deutsche Strafrecht gibt den Strafverfolgungsorganen wie z.B. der Staatsanwaltschaft Braunschweig das Recht, in die Grundrechte des Beschuldigten einzugreifen.

So kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume angeordnet werden, was für Sie insbesondere mit einer psychischen Belastung verbunden ist, denn die Zwangsmaßnahmen des Staates werden vorher nicht angekündigt.

Das gilt auch für die wahrscheinlich intensivste Zwangsmaßnahme im deutschen Strafrecht, dem Haftbefehl.

Beispiel: Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig beantragt gegen Sie beim Amtsgericht Braunschweig den Erlass eines Haftbefehls wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Haftbefehl wird grundsätzlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Gericht erlassen und bringt Sie in eine besondere Ausnahmesituation, der Sie ohne Hilfe eines Rechtsanwalts nicht gewachsen sind, denn wenn Sie von der Polizei aufgegriffen und dem Haftrichter vorgeführt werden, kommen Sie als nächstes in Untersuchungshaft und sind aus Ihrem sozialen Umfeld "von jetzt auf gleich" herausgerissen.

Nach der Festnahme durch die Polizei oder nach der Inhaftierung stellen sich eine Reihe von Fragen:

  • Wen informiere ich von meiner Inhaftierung
  • Was teile ich meinem Arbeitgeber mit oder droht mir die Kündigung
  • Wie zahle ich die laufenden Kosten oder Kreditraten
  • Wie geht es überhaupt weiter und wie lange bleibe ich in Haft

 

Bei sämtlichen angesprochenen Punkten ist es für Sie von großem Vorteil, wenn ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt bei der Bewältigung dieser Probleme aktiv helfen kann.

Insbesondere kann ich Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, wie wir es schaffen, dass Sie aus der Haft entlassen werden, beispielsweise indem Ihnen das Gericht Meldeauflagen, die Abgabe des Personalausweises/ Reisepasses oder die Zahlung einer Kaution aufgibt.

Im Rahmen des ersten Zugriffs der Polizei oder der Verkündung des Haftbefehls durch den Richter wird oftmals unter Ausnutzung der bestehenden Ausnahmesituation signalisiert, dass sich ein Geständnis für Sie nicht nur strafmildernd auswirken könnte, sondern auch Einfluss auf die Haftentscheidung hat und der Strafbefehl bei Ablegen eines Geständnisses außer Vollzug gesetzt werden könnte.

Das ist ein völlig legitimes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, es bedeutet aber auch, dass aufgrund des Geständnisses die weitere Verteidigung quasi vorgegeben ist, denn ein Geständnis kann man nicht so einfach widerrufen.

Um Ihre Interessen möglichst frühzeitig und effektiv wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass Sie bereits der Polizei und dem Gericht mitteilen, dass Sie sich in der Strafsache von Herrn Rechtsanwalt Franco Zauner vertreten lassen.

Ich werde dann mit Ihnen vor dem Termin zur Haftverkündung die Sache vorbesprechen, so dass Ihre effektive Verteidigung bereits bei Erlass des Haftbefehls gewährleistet ist und gerade kein Fehler in Form eines voreilig abgelegten Geständnisses begangen wird.

Es gilt deshalb auch bei Vorliegen eines Haftbefehls, dass Sie keine Aussage tätigen, ohne zuvor mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen zu haben!

Durch meine weitere Spezialisierung im Bereich des Arbeitsrechts, kann ich Sie parallel zum laufenden Strafverfahren auch auf diesem Rechtsgebiet beraten und gegenüber Ihrem Arbeitgeber die richtigen Schritte einleiten, um eine Kündigung zu vermeiden.

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