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Arbeitgeber

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Geschrieben am: 24. März 2016
Geschätzte Lesezeit 1 minute

In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder heraus, dass Arbeitgeber gut beraten sind, frühzeitig und vor allem vor den beabsichtigten Maßnahmen gegen einen Arbeitnehmer die Thematik mit einem Rechtsanwalt zu erörtern. Denn vorschnelle Entscheidungen wie bspw. eine übereilt ausgesprochene fristgerechte oder fristlose Kündigung bergen große Risiken in sich, wie etwa das Risiko des Annahmeverzuges.

Weiterhin ist es ratsam, Arbeitsverträge und deren Klauseln auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen, bevor die Verträge unterzeichnet werden. Denn wenn im Arbeitsrecht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erst einmal eine vertragliche Regelung getroffen haben, kann diese nicht mehr ohne weiteres einseitig geändert werden.

Das deutsche Arbeitsrecht bestimmt in einigen Gesetzen spezielle Schutzvorschriften für den Arbeitnehmer, die allerdings nicht alle zwingendes Recht darstellen, sondern durch spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag abgeändert werden dürfen.

Um sich über die Möglichkeiten des rechtlich Erlaubten zu informieren, ist es für Arbeitgeber ratsam, sich vor des Abschlusses des Arbeitsvertrages rechtlich beraten zu lassen, denn eine Vertragsklausel nützt Ihnen überhaupt nichts, wenn sich im Streitfall herausstellt, dass diese unwirksam ist.

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